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Kontaktdaten:

Gebhardt Holz-Zentrum GmbH
Thierlsteiner Straße 9
93413 Cham-Altenmarkt

Tel: +49 (0) 9971 - 881-0
Fax: +49 (0) 9971 - 881-111
info@ghz-cham.de

Informationen zur Entwaldungsverordnung (EUDR)


Gültig ab: 30.12.2026



Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft Unternehmen, die relevante Holzerzeugnisse importieren, exportieren oder erstmals in der EU in Verkehr bringen. Die Verordnung wurde Ende 2025 angepasst, um Unternehmen innerhalb der EU deutlich zu entlasten.

Das Wichtigste für Sie als Kunde:

  • Keine eigene Sorgfaltspflicht, sofern Sie nicht selbst Importeur oder Waldbesitzer sind.
  • Kaufen Sie relevante Erzeugnisse bei einem Marktteilnehmer (z. B. Importeur), erhalten Sie von diesem Referenznummern.
  • Diese Referenznummern müssen lediglich dokumentiert werden
    → z. B. durch Archivierung von Rechnungen oder Lieferscheinen.
  • Keine Eingabe von Daten in Portale oder Datenbanken erforderlich.
  • Keine Sammlung oder Weitergabe weiterer Informationen nötig.

Besonderer Fall:

  • Nur bei begründeten Bedenken müssen nachgelagerte große Unternehmen prüfen, ob die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde.
    „Begründete Bedenken“ sind klar definiert und müssen auf objektiven, überprüfbaren Informationen beruhen.

Unsere Zusage:

  • Für alle relevanten Erzeugnisse, die wir ab dem 30.12.2026 erstmals in der EU in Verkehr bringen, stellen wir Ihnen die erforderlichen Referenznummern zur Verfügung.
  • Sollte es begründete Bedenken geben, informieren wir Sie und die zuständigen Behörden und stellen die nötigen Unterlagen bereit.
  • Die Umsetzung erfolgt konform zur EUDR und nach den Empfehlungen des GD Holz. 

Weitere Informationen finden Sie hier


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